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Nachdem wir schon einige Welpen von Shanti in ihrem neuen zu Hause besucht haben, hatten wir heute, nachdem die Welpen schon 5 Monate alt sind, ein kleines Geschwistertreffen organisiert. 5 Geschwister konten kommen und wir haben uns riesig gefreut, und hatten schöne Stunden zusammen beim Training, dem Zusammensein und einem kleinen, gemeinsamen Spaziergang. Bilder siehe unter K-Wurf

Nachdem wir inzwischen schon einige Welpen von Shanti in ihrem neuen zu Hause besucht haben und auch schon einige uns besucht haben ---siehe unter K-Wurf--- hatten wir jetzt, nachdem die Welpen schon 5 Monate alt sind, ein kleines Geschwistertreffen mit bissel Training, viel Spass und  Zusammensein organisiert. Fünf Welpen konnten kommen und wir haben uns total gefreut, sie wieder zu sehen. Bilder siehe unter K-Wurf.

Schon wieder ist ein Jahr vergangen und Sitaras Kinder werden nun  schon 7 Jahre alt. Happy Birthday, bleibt gesund und munter und macht euren Familien auch weiterhin viel Freude.

1 Sitara mit den kleinen Welpen beim Saeugen

Leider ist Papa Finn - Koffstalunds Clark - im Alter von fast 14 Jahren vor Kurzem über die Regenbogenbrücke gegangen. Run free lieber Finn...

Unser Zuchtziel ist es gesunde, wesensfeste, freundliche, arbeitsfreudige, anhängliche, kinderliebe und dem Rassestandard entsprechende Golden Retriever zu züchten.  Wir züchten nach den Zuchtvorschriften des Deutschen Retriever Clubs DRC, Mitglied im VDH, JGHV, Federation Cynologique Internationale  FCI.

Unter den Golden Retriever Linien gibt es zwei Schläge: die „Arbeitslinie“  und die "Standard/Showlinie".

Mit Golden Retrievern aus Arbeitslinie ist das Arbeiten ein "Muss", aber auch Hunde aus Standardlinien brauchen ihre sinnvolle und artgerechte Retriever- Beschäftigung.

Die  Vermittlung unsere Welpen an die allerbesten Plätze ist uns eine grosse Herzensangelegenheit. Den Bedürfnissen der Hunde wird man nur gerecht, durch zielgerichtete, retrievergerechte Ausbildung und Beschäftigung über den Familienhund hinaus. Als "nur"  Familienhund ist der Retriever aus Arbeitslinien nicht wirklich ausgelastet und glücklich.

Der Golden Retriever wurde gezüchtet für die "Arbeit nach dem Schuss". Die Hauptaufgabe des Golden Retrievers ist das Apportieren, was bedeutet, dass er dem Jäger erlegtes Wild oder bei der Dummyarbeit, seinem Führer das Dummy, (Wildersatz) freudig und mit weichem Maul zuträgt. Seine Anlagen wie Beute- und Bringtrieb, Finderwillen, ausgezeichnete Nase und Wasserfreude, kann er hierbei voll zum Ausdruck bringen. Er sollte unbedingt ausgebildet werden, denn sein angeborener Jagdtrieb will  in die richtigen Bahnen gelenkt werden. Seine Anlagen befähigen ihn auch in bester Weise zum Einsatz in der Rettungshundearbeit, als Lawinensuchhund oder Rauschgiftsuchhund, sogar beim Dog Dancing ist er erfolgreich. Auch im Agillity und Obidience Sport macht er eine gute Figur. Der Golden Retriever muss selbstverständlich menschenfreundlich und verträglich mit seinen Artgenossen und anderen Tieren sein. Jede Form von Aggressivität, Ängstlichkeit, Kampftrieb oder Nervosität ist unerwünscht. Durch seinen "will to please" und seine Führigkeit ist er für alle Aufgaben gut auszubilden.

Die klassische Beschäftigung für einen "nicht jagdlich geführten Golden" ist, wie auch bei den anderen Retrieverrassen, die Dummyarbeit. Mit diesem "Leinensäckchen", das als "Wildersatz" dient, kann der Golden Retriever wunderbar, artgerecht und sinnvoll beschäftigt werden. Gerne stehen wir unseren Welpenkäufern mit Rat und Tat bei allen Fragen zur Seite.

Sollten Sie bereits Erfahrung im Umgang mit Hunden haben und ehrliches Intersesse, einem Welpen das zu geben, was er an Liebe, Führsorge, Konsquenz und retrievergerechter Ausbildung braucht und auch bereit sein, Ihren treuen Freund bis zum letzten Atemzug zu begleiten, sollten Sie folgende Punkte überdenken

     - lassen Ihre berufliche Situation und Ihre Wohnverhältnisse genügend Platz und genug Zeit für einen Hund?

     - wie sieht die Urlaubsplanung mit dem neuen Familienmitglied aus?

     - Sind Sie sicher, dass gerade ein Golden Retiever aus Arbeitslinien der richtige Hund für Sie ist?

     - gibt es eine Hauptbezugsperson für den Hund, die ihn ausbildet und mit ihm arbeitet?

     - sind Sie bereit, im Falle von Krankheit für Tierarzt- und Klinikkosten aufzukommen?

      - gibt es in Ihrem erreichbaren Umfeld geeignete Trainingsmöglichkeiten und Trainer/innen und sind Sie bereit, die Kosten und  viel Zeit, Geduld,  Liebe, Begeisterung und Freude in die Ausbildung des Hundes  zu investieren ? Und das bei Wind und Wetter und nicht nur bei Sonnenschein?

-  wissen Sie um die Wichtigkeit, Ihren Hund nach einem Jahr auf HD und ED Röntgen zu lassen, auch wenn Sie gar nicht züchten möchten? 

 Wenn Sie ALLE Fragen mit Ja beantworten können, dann freuen wir uns auf Ihren Anruf oder Ihr e-mail, evtl. auch dann, wenn Sie zum ersten mal einen Hund führen wollen, ihm aber das bieten möchten, was er für ein glückliches, langes und ausgelastetes Retrieverleben braucht.

   

Welpenkauf

  • Augen auf beim Welpenkauf! Unsere Hunde stammen aus Zuchtstätten, die dem Deutschen Retriever-Club e.V. (DRC) angeschlossen sind.
  • Der DRC ist wiederum Mitglied im Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH), und dem internationalen Dachverband FCI (Fédération Cynologique Internationale). Wir sind selbst Mitglied im DRC und züchten auch in diesem Hundezuchtverein. Warum legen wir Wert auf Hunde mit VDH-Papieren, obwohl es auch Hunde ohne VDH-Papiere oder ohne irgendwelche Papiere gibt, die gesund sind und dem Rassestandard entsprechen und obwohl auch in VDH-kontrollierten Zuchten Krankheiten auftreten können? Warum setzen wir uns dem von Hundehändlern und Schwarzzüchtern immer wieder vorgebrachten Vorwurf der Vereinsmeierei und der Arroganz aus?
  • Auf diese Fragen gibt es mindestens zwei wesentliche Antworten. Die erste lautet: der Hundehandel ist für die Hunde, ihre Besitzer und die gesamten Rassen die schlimmste Geißel. Die »Produktion« von Welpen in Wurfanstalten, die unablässige Ausnutzung der Mutterhündinnen bis zu deren totaler Erschöpfung, das Nicht-Beachten der hygienischen Mindestvoraussetzungen, das Fehlen an Sozialisation der Welpen, die viel zu frühe Trennung der Welpen von Mutter und Geschwistern führt zu unsagbarem Unglück bei den betroffenen Hunden und in aller Regel auch bei den Käufern solcher Welpen, die in vielen Fällen ihr Leben lang (das oft nur sehr kurz währt) krank und häufig unfähig zur Bindung an den Menschen sind.
  • Leider besteht zwischen den Hundehändlern und den Züchtern, die sich nicht den Vorschriften des VDHs unterstellen (»Schwarzzüchter«), eine oft enge Verbindung. So kaufen viele solcher Züchter Welpen vom Hundehändler zu, um ihre vielleicht tatsächlich vorhandenen Würfe »aufzustocken«. Dass dies in betrügerischer Absicht geschieht, ist klar: der Welpenkäufer kann selbstverständlich im Nachhinein nicht mehr feststellen, wer die Vorfahren seines Hundes waren, ja nicht einmal, wer seine Mutter war. Stellt er das später fest und bemüht sich, doch etwas über den Hintergrund seines Hundes in Erfahrung zu bringen, wird er oft merken, dass ihm sein »Züchter« alle notwendigen Informationen verweigert. So wird in vielen Fällen der Kontakt der Welpenkäufer untereinander peinlich vermieden, damit diese nicht gemeinsam gegen den Züchter vorgehen können.
  • Dem kommerziellen Hundehandel muss - vor allem zum Wohl unserer Hunde und aus tierschützerischen Gründen - mit allen Kräften Einhalt geboten werden!
  • Die zweite Antwort betrifft insbesondere solche Zuchten, die ohne erkennbare betrügerische Absicht, aber auch ohne irgendwelche Einsichten in Bedingungen und Notwendigkeiten der Zucht einfach Hunde vermehren (sonst würden sie sich den Zuchtbestimmungen der VDH-Vereine ja nicht entziehen). Sie hängt daher mit dem Prinzip der Hundezucht überhaupt zusammen. Zucht heißt nicht blindes, unkontrolliertes Hundevermehren, egal ob aus emotionalen oder wirtschaftlichen Gründen. Die Reinzucht einer Rasse besteht ja gerade darin, dass über viele Generationen hinweg immer nur Hunde mit robuster Gesundheit und mit den für die Rasse erwünschten Eigenschaften ausgewählt und zur Zucht verwendet werden. Die verwendeten Linien und ihre Eigenschaften, die Gesundheitswerte und die Prüfungsergebnisse aller Ahnen und Nachkommen müssen selbstverständlich lückenlos dokumentiert sein, damit eine positive Wirkung der Zucht auf die Rasse überhaupt möglich ist. Kein Tier, das den Zuchtbestimmungen nicht entspricht, darf zur Zucht zugelassen werden.
  • ♦ Nur VDH-Papiere bieten Gewähr dafür, dass die in ihnen dokumentierte Abstammung für den Hund auch den Tatsachen entspricht, dass die Zuchtbuch-führende Stelle eine unabhängige Instanz ist. Viele andere »Zuchtvereine« geben Blankoformulare aus, die vom Züchter selbst nach seinen Wünschen ausgefüllt werden. Darin findet man dann Angaben über Elterntiere, die zum Zeitpunkt des Deckens schon nicht mehr lebten, es tauchen offensichtlich falsche Zuchtbuchnummern auf oder es werden Rüden als Hündinnen und umgekehrt aufgeführt. Wer sicher sein möchte, dass die in der Ahnentafel seines Hundes aufgeführten Vorfahren auch tatsächlich die Vorfahren seines Hundes sind, der muss einen Hund von einem VDH-Züchter erwerben. (Vorsicht: es tauchen vermehrt Hunde nur mit FCI-Papieren auf, insbesondere aus Massenzuchten im Ostblock und an der holländisch-deutschen Grenze. Diese Papiere sind in vielen Fällen - obwohl FCI-genehmigt - gefälscht!) dassdie Zuchtbücher der VDH-Vereine geschlossen sind, ist es nicht gestattet, fremde Rassen, die unter Umständen für eine andere Rasse unerwünschte Eigenschaften einbringt, einzukreuzen (z.B. goldener Hovawart und Golden Retriever; es kann unerwünschte Schärfe und Aggression auftreten; eine solche Paarung ist aber vom Welpenkäufer u.U. nicht zu bemerken).
  • ♦ Die dem VDH angeschlossenen Zuchtvereine kontrollieren ihre Züchter und deren Zuchtstätten. Die Züchter müssen Sachkenntnis medizinischer und allgemein kynologischer Art nachweisen; sie müssen auch nachweisen, dass sie in der Lage sind, für eine optimale Entwicklung und vor allem Prägung und Sozialisierung der Welpen zu sorgen, solange diese noch bei der Mutterhündin sind. Die Zuchtstätten müssen nicht nur den gesetzlichen Bestimmungen genügen, sondern es werden hohe Ansprüche an Platz und Ausstattung gestellt. Jeder Zwinger wird vor seiner Zulassung kontrolliert. Der Züchter ist verpflichtet, seinen Welpenkäufern alle verfügbaren Informationen über den Welpen weiterzugeben; er wird sich darüberhinaus weiter selbst verpflichten, »seine« Welpenkäufer während des gesamten Lebens der von ihm gezüchteten Hunde mit Rat und Tat zu unterstützen.
  • ♦ Die dem VDH angeschlossenen Zuchtvereine sind verpflichtet, ihren Züchtern bestimmte Mindestauflagen zu machen bezüglich der für eine Zuchtzulassung notwendigen gesundheitlichen Untersuchungen ihrer Zuchttiere. Im DRC bedeutet das, dass der Hund mit mindestens einem Jahr an Hüftgelenken und Ellbogen geröntgt wird und dass diese Röntgenaufnahmen durch einen hierfür vom Verein bestellten Gutachter beurteilt und klassifiziert werden. Es kommt häufig vor, dass der Röntgen-Tierarzt selbst eine vom Gutachter abweichende Einschätzung abgibt, wodurch eine Vergleichbarkeit der Ergebnisse nicht möglich ist. Nur begutachtete Ergebnisse sind vergleichbar und damit auch aussagefähig.
  • ♦ Zusätzlich zu Hüftgelenken und Ellbogen müssen Zuchttiere jährlich auf erbliche Augenkrankheiten untersucht werden.
  • ♦ Speziell für die Retrieverzucht gilt: die VDH-Vereine verlange von ihren Zuchttieren einen Wesenstest. Es soll gewährleistet sein, dass nur sichere, unaggressive, freundliche, schussfeste Retriever mit dem typischen Wesen in die Zucht gelangen. Viele derjenigen Hunde, mit denen außerhalb des VDHs gezüchtet wird, waren selbst - oder ihre Vorfahren - Hunde mit VDH-Papieren, die jedoch die Zuchtzulassung aus Gesundheits- oder Wesensgründen nicht erhalten konnten. Wenn mit solchen Hunden dennoch gezüchtet wird, ist dies für die Rasse selbstverständlich von Schaden, da die Gefahr des Verlusts rassetypischer Eigenschaften groß ist. Dies zeigt sich leider immer häufiger in Berichten über aggressive, sogar dem Menschen gegenüber bissige und unerziehbare Retriever - sehr zum Schaden des Ansehens unserer Retrieverrassen.
  • Der DRC bietet für Hunde mit VDH-Papieren eine Vielzahl an Ausbildungsmöglichkeiten und retrievergerechten Prüfungen. Diese stehen Hunden ohne VDH-Papiere und deren Führern nicht zur Verfügung, da Schwarzzucht und Hundehandel nicht unterstützt werden dürfen. Die völlig rationalen Gründe hierfür wurden oben erläutert - das hat also nichts mit Arroganz oder Ausgrenzung zu tun. Ebenso ist auch der von Schwarzzüchtern oft gebrauchte Vorwurf der Vereinsmeierei unhaltbar: Man muss nicht DRC-Mitglied sein, um seinen Hund auf einem DRC-Platz ausbilden zu können - nur der Hund muss aus den genannten Gründen VDH/FCI-Papiere haben.
  • ♦ Achtung: Ein anderer Verein, der nicht wie der Deutsche Retriever Club VDH-Mitglied ist, der "Deutsche Rassehundeclub" firmiert unter derselben Abkürzung. Dies führt leider immer wieder zu Fehlinformationen und Enttäuschungen bei den Welpenkäufern. Auch die Abkürzung "FCI" ist nicht einmalig. Eine spanische Hunde-Organisation, der sich auch deutsche "Züchter" außerhalb des VDH angeschlossen haben, sorgt mit derselben Abkürzung für Verwirrung. Achten Sie daher unbedingt auf die Bestätigung der VDH/FCI-Mitgliedschaft!
© Ursula und Roland Friedrich
Mit freundlicher Genehmigung von Ursula und Roland Friedrich

Heute wäre meine Cheyenne 15 Jahre alt geworden...leider hat sie uns schon früher verlassen. Aber ihre beiden Schwestern Tenya und Synje können ihren 15. Geburtstag heute bei altersbedingter, guter Gesundheit mit ihren Hundefreunden, beide leben mit noch 2 Goldens zusammen, und ihren Besitzerinnen feiern.

Happy Birthday Synje und Tenja

Synje und Tenya

 

Stand: 29. Juni 2020

Inhaltsübersicht

Verantwortlicher

Rosemarie und Bernhard Kiesling
Niederhöfen 10
87484 Nesselwang/Allgäu

E-Mail-Adresse: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Telefon: 08361/9259940

Impressum: http://www.vom-fuhlenbach.de/index.php/kontakt-und-impressum

Kontakt Datenschutzbeauftragter

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Übersicht der Verarbeitungen

Die nachfolgende Übersicht fasst die Arten der verarbeiteten Daten und die Zwecke ihrer Verarbeitung zusammen und verweist auf die betroffenen Personen.

Arten der verarbeiteten Daten

  • Bestandsdaten (z.B. Namen, Adressen).
  • Inhaltsdaten (z.B. Texteingaben, Fotografien, Videos).
  • Kontaktdaten (z.B. E-Mail, Telefonnummern).
  • Meta-/Kommunikationsdaten (z.B. Geräte-Informationen, IP-Adressen).
  • Nutzungsdaten (z.B. besuchte Webseiten, Interesse an Inhalten, Zugriffszeiten).

Kategorien betroffener Personen

  • Nutzer (z.B. Webseitenbesucher, Nutzer von Onlinediensten).

Zwecke der Verarbeitung

  • Bereitstellung unseres Onlineangebotes und Nutzerfreundlichkeit.
  • Kontaktanfragen und Kommunikation.
  • Sicherheitsmaßnahmen.
  • Vertragliche Leistungen und Service.
  • Verwaltung und Beantwortung von Anfragen.

Maßgebliche Rechtsgrundlagen

Im Folgenden teilen wir die Rechtsgrundlagen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), auf deren Basis wir die personenbezogenen Daten verarbeiten, mit. Bitte beachten Sie, dass zusätzlich zu den Regelungen der DSGVO die nationalen Datenschutzvorgaben in Ihrem bzw. unserem Wohn- und Sitzland gelten können. Sollten ferner im Einzelfall speziellere Rechtsgrundlagen maßgeblich sein, teilen wir Ihnen diese in der Datenschutzerklärung mit.

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  • Vertragserfüllung und vorvertragliche Anfragen (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b. DSGVO)- Die Verarbeitung ist für die Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich, die auf Anfrage der betroffenen Person erfolgen.
  • Berechtigte Interessen (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f. DSGVO)- Die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen.

Nationale Datenschutzregelungen in Deutschland: Zusätzlich zu den Datenschutzregelungen der Datenschutz-Grundverordnung gelten nationale Regelungen zum Datenschutz in Deutschland. Hierzu gehört insbesondere das Gesetz zum Schutz vor Missbrauch personenbezogener Daten bei der Datenverarbeitung (Bundesdatenschutzgesetz – BDSG). Das BDSG enthält insbesondere Spezialregelungen zum Recht auf Auskunft, zum Recht auf Löschung, zum Widerspruchsrecht, zur Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten, zur Verarbeitung für andere Zwecke und zur Übermittlung sowie automatisierten Entscheidungsfindung im Einzelfall einschließlich Profiling. Des Weiteren regelt es die Datenverarbeitung für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses (§ 26 BDSG), insbesondere im Hinblick auf die Begründung, Durchführung oder Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen sowie die Einwilligung von Beschäftigten. Ferner können Landesdatenschutzgesetze der einzelnen Bundesländer zur Anwendung gelangen.

Bereitstellung des Onlineangebotes und Webhosting

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